Über 3 Stunden Verspätung? In letzter Minute annulliert? Nach der EU-Verordnung 261/2004 schuldet Ihnen die Airline womöglich echtes Geld — und wir bleiben dran, bis Sie es bekommen.
Sie haben Ihr Endziel mit über 3 Stunden Verspätung erreicht.
Ihr Flug wurde weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen.
Überbuchte Maschine — und ausgerechnet Sie mussten am Boden bleiben.
Ihr erster Flug war verspätet, und der nächste flog ohne Sie ab.
Strecke, Datum, Bordkarte — dauert etwa 2 Minuten und kostet Sie nichts.
Forderungsschreiben, anwaltliche Mahnungen und, wenn sie auf Zeit spielt, Klage — komplett übernommen von auf Fluggastrechte spezialisierten Anwälten.
Die Entschädigung landet auf Ihrem Konto. Kein Erfolg, keine Gebühr — ausnahmslos.
Die EU-Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz — nicht nach Ihrem Ticketpreis:
Gesetzlich festgelegt — selbst ein 20-€-Ticket kann 600 € wert sein.
Wir fordern Entschädigung nach den stärksten geltenden Fluggastrechte-Gesetzen:
Wenn Sie Ihr Endziel mit über 3 Stunden Verspätung erreicht haben, Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde oder Sie wegen Überbuchung nicht mitfliegen durften — und die Airline dafür verantwortlich war — stehen Ihnen nach der EU-Verordnung 261/2004 250–600 € pro Passagier zu.
Nichts zum Start, nichts, falls wir verlieren. Unsere Provision ist ein Prozentsatz der Entschädigung, die tatsächlich bei Ihnen ankommt — mehr nicht.
Wahrscheinlich nicht — Ansprüche gelten bis zu 3 Jahre rückwirkend. Kramen Sie die alte Bordkarte hervor; sie kann noch immer bis zu 600 € wert sein.
Nur Ihre Bordkarte oder Buchungsbestätigung. Wir ziehen die Flugdaten, bauen den Fall auf und übernehmen ab dann den gesamten Schriftverkehr.
Ein erstes „Nein“ gehört zum Standardrepertoire der Airlines. Genau hier verdienen wir uns unser Geld — unsere Anwälte ziehen für Sie vor Gericht, ohne Kosten und ohne Risiko für Sie.
2 Minuten für bis zu 600 € pro Passagier. Kein Erfolg, keine Kosten.
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